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Leland (C. G.), legends of Florence, collect, from the people and retold. London, Nutt. 1895. 374 S.

Cooper (W. M.), flagellation and the Flagellants; a history of the rod in all countries from the earliest period to present time. New ed. revis. London, Reeves. London, Reeves. 556 . sh. 7,6.

Hottenroth (F.), Handbuch der deutschen Tracht. Mit 1631 ganz. Fig. u. 1391 Teilfig. in 271 schwarz. Textillustr., 30 Farbentaf. u. einer Titelvignette. Stuttgart, Weise. VI, 983 S. mit 2 farb. Taf. M.30. Hergsell (6.), die Fechtkunst im 15. und 16. Jahrh. Mit 48 Lichtdr Taf. u. 48 Textillustr. mit Faksimile. Prag. Calve. Lex.-8" X, 631 S. M. 48.

Brinkmann (A.), die Burganlagen bei Zeiß in tausendjähriger Entwicklung. Mit 14 Orig.-Darstellgn. Progr. Halle, Hendel. Ler -8°. V, 54 S. M. 2.

Peter (H.), Beiträge zur Geschichte Eisenachs. Die alte Stadtbefestigung Mit 1 Lagenplan u. 2 Ansichten auf 1 Taf. Eisenach, Kahle V 340 S. M. 0,50.

Müller (Ad.), vier Schreckenstage der Stadt Hersfeld. Hersfeld, Schmidt. 36 . M. 0,50.

Stieler (J.), Lebensbilder deutscher Männer und Frauen. Mit Bildern v. L. Richter, W. Friedrich, E. Kliemsch u. a. 2. Aufl. Glogau, Flemming. 346 . M. 4,50.

S.

Festschrift, zum 70. Geburtstage Oskar Schade dargebr. von seinen Schülern und Verehrern. Königsberg, Hartung. V, 415 . . 10. Inhalt: H. Beder, zur Alexandersage. Der Brief über die Wunder Indiens bei Johannes Hartlieb und Sebastian Münster. (26 ̊S) — B. Brill, ein Be trag zur Kritik von Lessings Laokoon. (8 S) — `O. Carnuth, das Etyme logicum Florentinum Parvum und das sogenannte Etymologicum Magnum Genuinum. (42 S.). Fietkau, die drei Ausgaben von Rüderts Weished des Brahmanen. (16.) L. Fischer, die charakteristischen Unterschiede zwischen dem plattdeutschen und hochdeutschen Dialekt in den Lauten und der Formenbildung der Substantiva. (10 S.) U. Friedlaender, metrisches zum Zwein Hartmanns v. Aue. (1Ò S.) L. Goldstein, Beiträge zu len falischen Studien über die Schriftsprache der Lejjingperiode. (16 S.). Gras Beiträge zur Textkritik der sogenannten Caedmonschen Genesis. (11 H. Hartmann, über William Cowpers Tirocinium. (23.) E. Halle. Schillers Glecke“ und das griechische Chorlied. (14 S.) L. Jeed. alias. (7 S.) M. Kaluza, zur Betonungs- und Verslehre des Aut englischen. (33 S.) E. Lagenpusch, Walhallaklänge im Heliand. 182. A. Ludwich, Erinnerungen an Ostar Erdmann. (24. S.) 8. Marold zur handschriftlichen Ueberlieferung des Tristan Gottfrieds v. Straßburg. 102 J. Müller, Liscow und die Bibel. (42 S.) R. Nadrowski, ub die Entstehung des Nibelungenliedes (4 S.) H. Reich, über die Quellen der ältesten römischen Geschichte und die römische Nationaltragödie. (17 F. Schulz, Jagdallegorie. (5 S.) G. Thurau, E. T. A Hoffmanus Erzählungen in Frankreich. (50) S.) 3. Tolliehn, de Livii Andronic Odyssia et de Cn. Matii Iliade latina. Accedit appendicula de T. Livio in Prisciani libris laudato. (8 S.) W. Uhl, der Walke (11 S.) - A. Zimmermann, etymologisches aus dem Bereiche der Ger manistik. (3 S.)

Festgabe an Karl Weinhold. Ihrem Ehrenmitgliede zu seinem 50jährigen

Doktorjubilänm dargebracht von der Gesellschaft für deutsche Philologie in Berlin Leipzig, Reisland. 135 . M 2,40.

Inhalt: R. Bethge, die altgermanische Hundertschaft. S. 1–19.

W. Luft, 1. zur Handschrift des Hildebrandsliedes. S. 20-27; 2. zum Dialekt des Hildebrandsliedes. S. 27-30. W. Scheel, die Berliner Sammelmappe deutscher Fragmente. S. 31-90. J. Bolte, in dulci jubilo. S. 91-129. - P. Kaiser, Schillers Schrift vom ästhetischen Umgang.

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Marr,

Orientalische Beobachtungen. Sammlung von Artikeln und Untersuchungen von Professoren und Dozenten der Fakultät der oriental. Sprachen an der Universität zu St. Petersburg. St. Petersburg, Druckerei der Akademie der Wiss. 1895. 404 S. (In russischer Sprache.] Aus dem Inhalt seien notiert die Artikel: Wasiljew, Buddhismus. die Sage vom Katholikos Petrus. Smirnow, Urkunde Osmans II. Schukowski, Gesänge eines alten Heraters Rosen, Hu dai-Nameh. Rotowzew, Moise ben Esra. Posdnejew, Denkmal der mongolischen Literatur. (Sidney-Lee), Dictionary of National Biography. Vol. XLIII: OwensPaselaw. Vol. XLIV: Paston-Percy. Vol. XLV: Pereira-Pocock. Vol. XLVI: Pocok-Puckering. London, Chapmann Hall. sh. 15. Es muß genügen, einige Angaben des in mancher Hinsicht ausgezeichneten Werkes zu prüfen und einige Artikel namhaft zu machen. Unter Parry nennt Bollard den Paget einen Jesuiten, in dem Artikel, auf den P. verweist, wird derselbe Paget als bitterer Feind der Jesuiten bezeichnet. Die Artikel Parson von Law und Lates von Leccombe sind sehr gehaltreich. Unter den wichtigen Artikeln des 44. Bandes sind hervorzuheben Peck am von Kingsford, Penn von Riggs, Pepys von Leslie Stephen. Band 45 enthält manche historische Namen: Pitt, Earl of Chatham, von Russell Barker; William Pitt von W. Hunter; Hugh Peters von Firth; der Artikel über den Jesuiten Betre ist sehr mangelhaft. Der weitaus beste Artikel des 46. Bandes ist Kardinal Pole von Gairdner, der einen Separatabdruck wohl verdiente Alexander Pope (der Dichter von Leslie Stephen) ist ein Meisterwert. Gut sind die Artikel Priestley von Harlog, Pococke von Lane Poole, Porson von Jebb. Die Vff. der einzelnen Artikel müßten auf einander mehr Rücksicht nehmen, dann würden die leidigen Wiederholungen und einzelne Widersprüche vermieden.

Politische Geschichte.

Deutsches Reich und Oesterreich.

Z.

Schreiber (F), die Mark Michelstadt, Einhards Vermächtnis an das Kloster Lorsch Progr. Schleusingen, Adler. 20 S. M. 1.

Mittag (A.), Erzbischof Friedrich von Mainz und die Politik Ottos des Großen. Hallenser Diss. 90 S.

Vgl. Hist. Jahrb. XVI, 659.

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- die Arbeitsweise Ruotgers in der Vita Brunonis. Seine Abhängigkeit von augustin. Ideen. Progr. Berlin, Gärtner. 4o. 27 S. 1 Fabarius, die Schlacht bei Riade. Ein Rückblick auf die erste Gründung des Deutschen Reiches unter Heinrich dem „Städteerbauer". Auch ein kleiner Beitrag zu der 25jähr. Jubelfeier des deutsch. Reiches. Halle, Anton in Komm. 47 S. mit 1 Karte. M 1 [Aus: Neue Mittlgn. des thür.-sächs. Geschichts- u. Altertumsvereins.]

Der Sang vom Sachsenkriege. Mit einem Exkurse: Ueber Stilvergleichg. als Mittel des histor. Beweisverfahrens. Innsbruck, Wagner. XIX, 8188,40. [Aus: Heldenlieder der deutsch. Kaiserzeit, a, d. Lat. übers., an zeitgenöss. Berichten erläut. u. cingel. d. Nebersichten über d. Entwickelg. d. deutsch. Geschichtsschreibg. im 10., 11, und 12. Jahrh. 3. Ergänzg. d. deutsch. Literaturgesch. u. 3. Einführg. in die Geschichtswissensch. v. W. Gundlach. Bd. 2.]

Gianandrea (A.), di Federico II di Svevia e della sua casa in relazione con la città di Jesi: discorso Jesi, Ruzzini. 1895. 27 €. *Monumenta Historica Ducatus Carinthiae. Geschichtl. Denkmäler des Herzogtumes Kärnten. Vd. I: Die Gurker Geschichtsqu. 864-1232, hrsg. von A. v. Jaksch. Klagenfurt XXIII, 432 S.

Der Kärntner Geschichtsverein hätte mit keinem schönern Unternehmen das Andenken des verdienten Ankershofen feiern können, als mit demjenigen, das mit der Herausgabe der Gurker Geschichtsquellen inauguriert wurde. Schon Meiller hat den Wünsch darnach ausgesprochen. Das ganz eigentümliche Verhältnis des Bistums zur Metropole Salzburg, der langjährige Streit hierüber, welcher auch Anlaß war für eine Reihe von Ürkundenjälschungen, das alles ist geeignet, das Interesse des Kanonisten, des Rechtshistorikers wie des Diplomatikers und Paläographen in besonderem Maße auf sich zu lenken. Daher ist auch schon in frühern Arbeiten diese älteste Gurfer Geschichte nicht unbesprochen geblieben. Aber abgeschlossen nach jeder Richtung: in bezug auf Sammlung des Materials wie kritische Beleuchtung desselben, liegt sie erst jezt in der Publikation von Jafsch vor. Sickels Ausgabe der Diplomata in den Mon. Germ. hat als Muster gedient. In den Vorbemerkungen und einer Einleitung hat v. J. alles geboten, was nur immer zur geschichtlichen Einführung in das edierte Quellenmaterial und dessen Verständnis dienen kann. Für die Gurker Kanzlei wird eine ganze Reihe von Schreibern nachgewiesen, jeder einzelne möglichst genau besprochen. Eine ebenso eingehende Behandlung erfährt die Geschichte des urter Nonnenklosters, der Stiftung und Bewidmung des Bistums wie des Domkapitels und so auch des Streites mit Salzburg. Daran reiht sich dann eine durchaus mustergiltige Urkundenedition mit 538 Nummern. Welchen Fortschritt die vor liegende Publikation gegen alle früheren einschlägigen Arbeiten bedeutet, mag der Kundige schon auf den ersten Blick erkennen. Es sei da nur je eine Stelle aus der Einleitung und aus der Edition herausgehoben Sehr treffend ist auf S. 11 der Einleitung hingewiesen auf das Vorhandensein des Criginals der Vita Heinrici II in Gurf, welche zum Studium der Bamberger Zustände und zur Nuzanwendung auf Gurk dienen konnte. Nr. 136 (S. 130) Bestätigungsurkunde des Papstes Lucius II, die bisher für eine Fälschung gehalten wurde, wird in ebenso scharfsinniger wie überzeugender Weise als echtes Stud erwiesen. Dieser 1. Bd. ist der Vorläufer weiterer Kärntner Urkk-Publikationen, welche v. I. selbst zunächst bis zum Erlöschen der Sponheimer führen will. Es ist ein Unternehmen, auf welches der Geschichtsverein wie dessen gelehrter Archivar mit Recht stolz sein dürfen. Dem nobel ausgestatteten Bande sind 20 Eigelbilder beigegeben.

H.

Bode (G), Urkundenbuch der Stadt Goslar und der in und bei Goslar gelegenen geistlichen Stiftungen. Bearb. v. Tl. 2: 1251 - 1300 mit 18 Siegeltaf. Halle, Hendel. IX, 699 . M. 16. [Geschichtsquellen der Provinz Sachsen u. angrenzender Gebiete. Hrsg. von der hist. Kommiss. der Prov. Sachsen. Bd. 30.]

Vgl. Hist. Jahrb. XIV, 683.

Soldan (H.). Beiträge zur Geschichte der Stadt Worms Worms, Kräuter. 228. mit farb Titel. M. 2,60.

*Witte (H.), die älteren Hohenzollern und ihre Beziehungen zum Elsaß. Festschrift zur Einweihungsfeier des Kaiser-Friedrich- Denkmals bei Wörth. Straßburg, Heiß. 1895. Fol. XII, 136 S. mit 8 Lichtdr.1. 2 Stammtafeln. 12.

Besprechung folgt.

Witte (H.) und Wolfram (G.), Urkunden und Akten der Stadt Straßburg. hrsg. mit Unterstüßung d. Landes- u. Stadtverwaltg. Abtl. 1: Urkt. Buch der Stadt Straßburg. Bd 5, 2. Hälfte: Polit. Urkk. von 1365-80. Bearb. von Straßburg, Trübner. 4o. VIII und S. 521-1128. M. 26.

Vgl. oben S. 396.

*Bader (K.), Beiträge zur Geschichte des Kölner Verbundbriefes v. 1396. Darmstadt, Bergsträßer. V, 54 S. M. 0,80.

Besprechung folgt.

Seeliger (H.), der Bund der Sechsstädte in der Oberlausiß während der Zeit von 1346-437. T. 1. Görliß, Druck d. Görl. Nachr. IV, 98 S.

Diese fleißige, in der Hauptsache auf dem sicheren Boden von Urkunden und Handschriften der Städte Görlig und Baußen gegründete Arbeit hat zusammen mit einem zweiten Teile, der die Hussitenkriege behandelt, als Doktordissertation der philosophischen Fakultät der Universität Marburg vorgelegen. Der erste Teil enthält die Geschichte des Sechsstädtebundes von 1346–1436 und ist in zehn Kapitel gegliedert, die der Bedeutung jenes Ausschnittes aus der Entwickelung der Oberlausig nach den verschiedensteu Richtungen hin gerecht zu werden versuchen. Abschnitt I erörtert die Gründung des Bundes, den am 21. August 1346 die Städte Baugen, Görliß, Löbau, Lauban und Kamenz, sowie das böhmische Zittau angesichts der unsicheren Verhältnisse des Landes ringsum geschlossen hatten. Von einer zielbewußten Politik darf hier noch keine Rede sein; es handelte sich damals nur um ein loses, durch die nächstliegenden Bedürfnisse hervorgerufenes Achtsbündnis ohne jede Spur von einer Bundesverfassung“. Doch dieser Vertrag zur gemeinsamen Bekämpfung von Straßenräubern hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem der respektabelsten Städtebünde ausgebildet. Gleichwohl darf man nicht annehmen, daß innerhalb der Jahre, die sich der Vf. als Grenzen gesezt hat, hier etwas mehr als eine Landfriedenseinung vorliege. In den Kapiteln, die über das Fehmgericht, die Städte und Ständetage, die Steuern und Abgaben, die Rangordnung der Sechsstädte innerhalb des Bundes handeln und das Verhältnis der Städte zu den Zünften, zur Ritterschaft, zum Landvogt und endlich zum Könige klarstellen, beweist der Vf. an verschiedenen geschickt ausgezogenen Beispielen, wie unabhängig im einzelnen die Städte troß der Einung geblieben waren. Bauzen und Zittau schließen Sonderfrieden mit den Hussiten ab, Görlig verharrt tropig in seiner kriegerischen Stimmung: es gibt keine Gewalt, die die einzelnen, das Gesamtinteresse verkennenden und schädigenden Mitglieder des Bundes zur Abkehr zwänge. Allen gemeinsam ist nur das unentwegte Festhalten an der Krone Böhmen. Theoretisch wirkt dies loyale Verhalten auch heute noch nach: strenggenommen besißt über die königlich fächsische Markgrafschaft Oberlausit, also über ein Glied des deutschen Reichstörpers, noch heutigen Tages der Kaiser von Desterreich als König v. Böhmen die Oberlehensberrlichkeit (vgl. Prinz May [v. Sachs.], die staatsrechtliche Stellung des k. sächs. Markgraftums Cberlausit, Leipzig 1892, S. 25)! Wenn auch eigentliche Reichsgeschichte in S. Arbeit kaum gestreift wird, ein wichtiger Beitrag zur Geschichte der territorialen und städtischen Entwickelung Deutschlands wird uns auf alle Fälle damit geboten. Und dieser Einblick in 90 Jahre spätmittelalterlicher Politik und Kultur ist um so wertvoller, als es sich bei den Sechsstädten“ um ein Gebiet an der äußersten Peripherie deutschen Wesens und deutschen Einflusses handelt. Auf die Fortseßung der Abhandlung, den die Hussitenkriege darstellenden Teil, dürfen wir gespannt sein. Helmolt.

"

Gurnit (A.), die Urkunden des Stadtarchivs zu Frankfurt a D. TI. 2. 1377-512. Frankfurt a. O., Trowißsch & Sohn. 4o. 35 S. Diese übersichtlich nach Jahr und Tag geordnete Zusammenstellung von Frankfurter Stadturkunden, die wissenschaftliche Beigabe zu dem 96er Jahresberichte über die Oberschule (Realgymnasium) zu Frankfurt a. Q., umfaßt 154 Nummern, von denen nur 16 Stück noch nicht gedruckt waren. Und auch von diejen beanspruchen eigentlich nur zwei ein weiteres Juteresse: Nr. 218 und 236. Am 13. März 1455 verleiht in Lebus der kaiserl. Pfalzgraf Johannes Trogjejje von Beyerrod den beiden Bürgermeistern von Frankfurt die Machtbefugnis, 20 notarios publ., tabelliones und judices ordinarios bestallen zu dürfen. Innerhalb des Zeitraumes zwischen 1473 und 1486 belehnt (laut zweier nur in ziemlich gleichzeitigen Abschriften erhaltenen Papiere ohne Schlußformel) Kurjürst Albrecht Achilles den Bürger Bamme mit dem Gerichte zu Frankfurt, unter der Bedingung, daß dies nach Bammes Tode um 1300 ft. wieder käuflich sein soll Helmolt. Schmidt (L.), Urkundenbuch d Stadt Grimma u. des Klosters Nimbschen. Leipzig, Giesecke & Devrient. XXIV, 439 S. mit 2 Lichtdr.-Tai. M 24. [Cod diplom. Saxon. reg. II. Hauptabtlg. Bd. 15.] Sello (G.), Saterlands ältere Geschichte und Verfassung. Mit einer Nachbildung der Karte des Saterlandes von 1588. Oldenburg, Schulze. XII, 64 . M. 1,60.

Heldmann (A.), die Reichsherrschaft Breßenheim a. d. Nahe, ihre In haber und Prätendenten. Urkundlich untersucht. Kreuznach, Harrach. 70 S. mit 2 Abbildgn. u. 3 Stammtafeln. M 1.

*Eberhard (W.), Ludwig III Kurfürst von der Pfalz und das Reich 1410-27. Ein Beitrag zur deutschen Reichsgeschichte unter König Sigismund. Gießen, Ricker. 168 . M 4.

Unter König Sigismund haben nur zwei Kurfürsten, troß ihrer scharf aus geprägten territorialen Bestrebungen. intensiver sich der Reichspolitik gewidmet. Friedrich I von Brandenburg und Ludwig III von der Pfalz. Des eriteren Beziehungen zu Sigismund sind vor einigen Jahren noch durch Brandenburg (Hist. Jahrb. XI, 420) einer erneuten Beurteilung und Würdigung unterzogen worden. E. will nun in dem vorliegenden Buche, was bisher noc nicht geschehen, die Teilnahme des Pfalzgrafen an der Reichspolitik und seine Stellung zu ihr im Zusammenhang untersuchen und deren Bedeutung und Einfl darlegen. Hierbei ist es, zumal bei einer Erstlingsarbeit, leicht erklärlich, der Vf. seinen Helden eine allzugroße Rolle spielen läßt. So wird z. B. nicht jeder den Saß unterschreiben wollen (S. 58): Dieser große und günstige Gr folg (nämlich die Cession Gregorz XII am 4. Juli 1415 vor dem Konnanzer Konzil) ist unzweifelhaft in der Hauptsache nur Kurfürst Ludwig zuzuschreiben“. Daß L. gewiß einiges Verdienst darum hat über die Beziehungen des Bio grafen zu Gregor in den Jahren 1413/14 bringt Finke in den Acta I, S. 264-7 einige neue Aftenstücke, wollen wir gerne zugestehen, aber Gregors Enrich zu resignieren, war doch in erster Linie den Bemühungen Malatestas, der ichen im April 1409 dem Papste in diesem Sinne zugesprochen hatte (vgl. Amp! Coll. VII, 1061 ff.), und dann dem energischen Vorgehen des Konzils, welches keinen Zweifel darüber ließ, daß es im Weigerungsfalle die Abseßung aus sprechen würde, zu verdanken. Ebenso betont E. allzustark das Verdienst des Pfalzgrafen um die Beruhigung und Zusammenhaltung des Konzils nach der Flucht Johanns XXIII von Konstanz (S. 63). Andrerseits wollen wir nich versäumen, die guten Seiten der Arbeit gebührend hervorzuheben Sie stüßt d auf fleißiges Studium der zum teil sehr entlegenen Quellen und Literatur und gruppiert die Thatsachen sehr geschickt. Besondere Beachtung verdient noch det von E. auf grund zweier, in der Beilage abgedruckten Urtt gebrachte Hinwe auf die wahrscheinlich von dem Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden.

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