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präsidenten Otto v. Schwerin. Mitgeteilt von $. 173-206. Kleine Milteilungen. E. Friedlaender, Aktenstücke zur Gesch. der Universität Frankfurt a. Oder. S. 207. I. Vom schwarzen Brett. Anschläge an dasselbe aus dem J. 1506. II. Reform der Universität. Verordnung vom 14. Sept. 1542, welche eine vollständige Reform der Universität nach erfolgter Visitation durch kurfürstliche Delegierte enthält und ein genaues Bild von dem Studiengang und dem Leben der Studenten um die Mitte des 16. Jahrhs. gibt. H. Granier, die kronprinz lichen Schulden Friedrichs des Großen. S. 220–26. Ein Brief des Dichters Gleim an Nicolai vom 19. Nov. 1789 tritt der Behauptung entgegen, Friedrich habe seine Schulden nicht bezahlt. Vf. unterstüßt ihn durch Beibringung von Aktenstücken. A. Roeschen, zehn Briefe des Feldmarschallz Blücher an den Oberpräsidenten Grafen Konrad Daniel von Blücher-Altona. 8. 227. O. Herrmann, M. Lehmann über Friedrich den Großen und den Ursprung des siebenjährigen Krieges. 8. 238. Gegen Lehmann. H. Pruz, zur Kontroverse über den Ursprung des siebenjährigen Krieges. 8. 246. Gleichfalls gegen Lehmann. Siehe hier unter „Nachrichten“. P. Bailleu, aus einem Stammbuch der Königin Louise. I. 251–53. Einträge aus den Jahren 1803, 1807 und 1809.

6] Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde. 1893. N. F. Bd. 8. H. 3. u. 4. C. Binder, das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön. 1. Geschichte. S. 233–309. Populär gehalten. -E. Böhme, die weimarischen Dichter von Gesangbuchliedern und ihre Lieder. Literargeschichtlich dargestellt und bearbeitet. S. 311-90. Es werden u. a. behandelt Johann Friedrich der Großmütige, Caspar Melissander (Bienemann), Martin Rutilius, Neumark, Salomo Franck, Georg Michael Pfefferkorn. G. Compter, eine alte Grabftätte bei Nauendorf in Thüringen. §. 391-416. L. Hertel, der Name des Rennsteigs. S. 417–45. Der Name der Bergstraße, die über den Scheitel des Thüringer Waldes hinführt, der „Rennsteig“ wird von „rennen“, nicht von dem keltischen „rönn“ -- Berg hergeleitet. Ein Exkurs tritt auf grund der Ortsnamenforschung dafür ein, daß der Rennsteig befestigt war. Miszellen. C. H. Neumaerker, drei Erlasse Herzog Ernst Augusts, das Kirchen- und Schulwesen Apoldas betr., aus dem Superintendanturarchiv zu Apolda. S. 449–53. Aus den Jahren 1734-36. am Ende, zum 25. Gedenktage an die feierliche Einweihung des Berthold Sigismunds - Denkmals in Rudolstadt. S.453–57. — E. Einert, ein Streitlied aus der Reformationszeit. S. 457–60. Aus dem Ratsarchiv von Arnstadt. Der Autor ist unbekannt. - Literatur. S. 461–510.

1893. N. F. Bd. 9. H. 1. Richard Adalbert Liphins. Zwei Gedächtnis reden, gehalten in der Rose zu Jena am 5. Februar 1893. 1. 6. Richter, Lipfius Lebensbild. S. 3-46. 2. F. Nipold, Lipfius historische Methode. S. 47–66. G. Richter, J. E. Auguft Martin. Ein Gedächtniswort von

S. 67-74.

1894. §. 2. C. Binder, das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön. 1. Ge schichte. (Schluß.) 2. Verwaltung und Rechtspflege. S. 75-294. B. Schmidt, die Berförung der Stadt Gera im fächsischen Bruderkriege am 15. Okt. 1450. S. 295–362. Vf. stellt dar, wie Gera im sächsischen Bruderkriege ein Opfer der tschechischen Wild heit wurde und bietet eine Vor- und Nachgeschichte dieser Zerstörung. Namentlich die „Vorgeschichte bis zum Jahre 1450′′ bringt für den noch ungenügend behandelten Streit der wettinischen Brüder Friedrich und Wilhelm manch wertvolles Material herbei. Tie Beilagen bieten eine Reihe einschlägiger Aktenstücke.

Miszellen.

Lippert, Schüßenmeister und Geschüßgießer der Wettiner im 14. Jahrhundert. S. 365. Ergänzt seinen Auffah in den „Historischen Untersuchungen, Ernst Förstemann gewidmet“. (Vgl. Hist. Jahrb. XVI, 178.) — Q. Dobenecker, der Sturz des Markgrafen Poppo von der Sorbenmark. S. 370 — 74. Teutet die von Lefele gefundene Urk. über die Restitution der konfiszierten Güter Poppos dahin, daß dieser durch einen Gewaltakt des Königs, dem er vielleicht zu mächtig wurde, und nicht wegen seines harten Regiments im J. 892 gestürzt wurde.

7] Zeitschrift für Kirchengeschichte. (Th. Brieger und B. Veß.)

1895. Bd. 15. H. 3. Gök, Studien zur Geschichte des Bußfakraments. S. 321–44. Behandeln fünf Ablaßbullen in den Acta Pontif. Roman. Inedita von J. v. PflugkHarttung, deren Unechtheit Vf. „aus der Terminologie, aus dem Alter und Gebrauch der theologischen Formeln im Vergleich zur Datierung der Bullen" nachzuweisen jucht. Die Bullen sind datiert: 1) 3. Jan. 1020 (Bened. VIII), 2) 20. Sept. 1155/58 Hadrian VI), 3) 1. Mai 1094 (Urban II), 4) 27. Dez. 1125/29 (Honorius II), 5) 16. Mai 844 (Sergius II). - F. Jacobi, das liebreiche Religionsgespräch zu Thorn. 3. 345–63. Bietet zum Eingang unter „Quellen“ kritische Notizen über einschlägiges handschriftliches Material aus der Danziger Stadtbibliothek und dem Thorner Staatsarchive. Einberufer war der Erzbischof von Gnesen zugleich im Namen der andern Bischöfe des Reiches; auch König Wladislaw erließ ein Einladungsschreiben an die polnischen Dissidenten. 26 katholische Theologen waren von dem Erzbischof von Gnesen und der Warschauer Provinzialsynode ausgewählt, unter diesen der Jesuit Schoenhof, von reformierter Seite erschienen 28, unter diesen Joh. Bythner. Vertreten a war der Kurfürst von Brandenburg sowie die Städte Danzig, Elbing, Thorn. Analekten. Weichelt, die xoɛøßúr egoi im ersten Clemensbrief. S.361–66. poßitego ist nach W. keine Altersbezeichnung, sondern bezeichnet Beamte der Gemeinde. — C. Seebaß, regula monachorum sancti Columbani abbatis. S. 366 68. Nach kritischer Zusammenstellung der HSS. und Drucke folgt der Text der Regula. H. V. Sauerland, Kardinal Johann Dominici und Papst Gregor XII und deren neuester Panegyriker P. Augustin Rösler. Eine fritische Studie. S. 387-418. S. sucht seine früher an derselben Stelle (vgl. das Rejerat über S. Aufsatz in der Zeitschrift für Nirchengeschichte im Hist. Jahrb. IX, 335; niedergelegte ungünstige Charakterisierung des Kardinals und des Papstes gegen Röster zu verteidigen. Namentlich wird von ihm neuerdings das mißliche firchenpolitische Wirken Dominicis und der Nepotismus Gregors hervorgehoben. Haußleiter, vier Briefe aus der Reformationszeit. S. 418 1. Urb. Rhegins und Wolfg. Musculus an Luther (18. April 1537 u. 19. April 1537); 2) Raßeberger an Kaspar Aquila (26. April 1556); 4) Ein Empfehlungsbrief Melanchthons für Johannes Wolf aus Bergzabern (25. Nov. 1558). Fr. Otto, Berichte über die Visitationen der nassauischen Kirchen des Mainzer Sprengels in den Jahren 1548-50. S. 427–36. Berichte aus dem Würzburger Archiv. – P. Grünberg, der Zweck heiligt die Mittel. S. 436-38. Busenbaum (Medulla theologiae moralis 1645) bietet an zwei Stellen den Say: quia cum finis est licitus, etiam media sunt licita. Vf. schließt hieraus: 1) „Nicht daß der Zweck die Mittel heiligt, sondern nur eventuell erlaubt erscheinen läßt usw.“; 2) Bujenbaum denkt gar nicht daran, mit den betreffenden Worten ein neues oder überhaupt sittliches Prinzip aufzustellen, sondern behandelt den Saß als eine allgemein zugestandere logische Regel oder selbstverständliche Sache; 3) der Sinn ist nicht

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eigentlich, daß der sittlich gute oder erlaubte Zweck an sich schlechte Handlungen gut macht, sondern, wenn die Vollendung einer Handlung gestattet ist, dann muß auch der Versuch dazu, gleichsam die Teilhandlung oder der Beginn gestattet sein. Nachrichten. H. Haupt, Inquisition, Aberglauben, Keyer und Sekten des MA (einschließlich Wiedertäufer). S. 439–69. R. Redlich, aus den Veröffentlichungen

historischer Vereine (seit 1893). S. 469-83.

H. 4. F. Jacobi, das liebreiche Religionsgespräch zu Thorn 1645. (Forthegung und Schluß.) S. 485-560. (Siehe oben.) Behandelt die erste friedliche Hälfte bis zum 23. September und die leidenschaftlichere bis zum 21. November. Vf. bietet als Ergebnis, daß die Jesuiten den Lauf des Gespräches gewaltsam lenkten. Der Anhang gibt ein Verzeichnis der Teilnehmer. Analekten. F. Hubert, die Jugendschrift des Athanasius. S. 561-66. Verteidigt gegen Dräjeke die Echtheit der Erstlingsschrift des Athanasius, der zwei Bücher adversum gentes. G. Schepf. aus lat. Bibelhandschriften zu den Büchern Samuelis. S. 566-68. K. Röhricht, Briefe des Jacobus de Vitriaco (1216–21). Hrsg. von (Vgl. Hist. Jahrb. XIV, 877.) Nachrichten. F. Arnold, zur Kirchengeschichte. G. 588-603. J. Dräsete, griechische bezw. byzantinische Kirchen- und Literaturgeschichte. S. 603-26.

1895. Bd. 16. H. 1. K. Müller, die Bußinftitutionen und Cyprian. S. 1–44. Richtet sich teilweise gegen C. Göß. (Die Bußlehre Cyprians. Eine Studie zur Geschichte des Bußsakraments. 1895.) J. R. Asmus, eine Encyclika Iulians des Abtrünnigen und ihre Vorläufer. S. 45–71. A. versucht den Nachweis, daß der 63. Briei Julians und das Fragment (ed. Hertlein S. 371 ff.) das erste und lezte Stück eines 363 an Theodoros, den Oberpriester von Asien, gerichteten Erlasses sind, zu denen vielleicht die Galiläerschrift des Kaisers das Mittelstück lieferte (s. unten). -- Analekten, R. Röhricht, Briefe des Jacobus de Vitriaco (1216–21). S. 72–113. Vgl. oben. Unter diesen: Excerpta de historia David, regis Indeorum, qui presbyter Johannes a vulgo appellatur. H. Haupt, zur Geschichte der Waldenser in Böhmen. S. 115-17. Ein Quellenbericht über Verfolgung von Kepern aus Groß-Bernharz (24. Juli 1377) und über eine von dem Prager Erzbischof Johann von Jenzenstein i. J. 1395 eingeleitete Waldenserverfolgung wird notiert. Meyer, der Wiedertäufer Nikolaus Storch und seine Anhänger in Hoj Aus Enoch Widmanns handschriftl. Chronik der Stadt Hof. S. 117-24. Tert abdruck ohne Kommentar. D. Vogt, über drei neue Bugenhagenbriefe. S. 124-28. Briese vom 13. Juni 1523, vom 9. Juli 1524 und ein nicht genau datiertes Schreiben. Nachrichten. F. Arnold, zur alten Kirchengeschichte. (Fort

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feyung.) S. 129-86.

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H. 2. K. Müller, die Bußinstitution in Carthago unter Cyprian. S. 187–219. (Schluß. Vgl. oben.) Behandelt das Thema: „Göttliche Vergebung und kirchlicher Friede." In den Beilagen wird der Brief des römischen an den karthagischen Klerus. der Diakonat des Felicissimus und der Uebertritt der römischen Konfessoren vom no vatianischen Schisma zu Cornelius u. a. behandelt. 3. R. Asmus, eine Encyclia Julians des Abtrünnigen und ihre Vorläufer. S. 220 — 52. (Schluß.) Vgl. oben. Das Schreiben an Arfatios, den Oberpriester von Galatien, und teilweise auch dem Mijopogon nimmt A neben dem Erlaß an Theodoros als Vorläufer der Encycl;fs über das gesamte Religionswesen an. Karapet-Ter-Mkrttschian, die Thondrakier is unseren Tagen. S. 253-76. Gibt einen Ueberblick über die Sefte der Thondrak und führt Stellen aus dem Katechismusbuche der „Neuen Thondrakier“ an.

Analekten. Sachsse, aus der Chronik des Minoriten Salimbene. S. 277 -81. Sucht Salimbenes Darstellungsweise kurz zu schildern. H. Haupt, eine verschollene kirchenfeindliche Streitschrift des 15. Jahrhz. S. 282–85. Ein Brief des Stadtsyndikus von Lübeck, Simon Baz, vom 1. Januar 1458 erwähnt eine kirchenfeindliche Schrift, die der Erfurter Universität vorlag. — C. Varrentrapp, zwei Briefe Wimpfelings. Hrsg. und erläutert von S. 286-93. 1) W. an Hermanni (2. Nov. 1524]; 2) W. an Brant [15. Aug 1512]. C. Merg, zur Geschichte des Klosterlebens im Anfange der Reformationszeit. S. 293 –304. Schriftstücke aus dem Ernestinischen Gesamtarchive in Weimar über eine Nonne Eva Jodin im Kloster Holzzella bei Eisleben, welche den Propst des Klosters eines Attentates gegen ihre Jungfräulichkeit bezichtigt. H. Fund, nicht Reuß, sondern Reventlow. S. 304-5. Cajus Reventlow ist der Adressat der von Geßner in J. K. Lavaters nachgelassenen Schriften mitgeteilten, an einen Grafen gerichteten 15 „Briefe über die Schriftlehre von unserer Versöhnung mit Gott durch Christum.“ Nachrichten. G. Ficker, zur mittelalterlichen Kirchengeschichte (8. - - 13 Jahrh.). 8.306-84.

H. 3. 6. Beß, Johannes Falkenberg O. P. und der preußisch-polnische Streit vor dem Konstanzer Konzil. (Mit archival. Beilagen.) S. 385-464. Die Schrift des in der Neumark geborenen Dominikaners ist verschollen, aber ihren Inhalt kennen wir aus Dugloß polnischer Geschichte, der eine revocatio mitteilt, die sich aber els das Verdammungsurteil der Schrift durch das Konstanzer Konzil darstellt. Polen wird der Gößendienerei bezichtigt und es wird zum Kampfe gegen dieses Land aufgefordert. Die interessante Geschichte des in Konstanz geführten, abgebrochenen und wieder aufgenommenen Prozesses gegen F. wird dargestellt. Analekten. D. Seeba, Fragment einer Nonnenregel des 7. Jahrhunderts. S. 465 — 70. Aus Cod, 231 des Kölner Stadtarchivs wird der Text des Fragmentes nebst Varianten mitgeteilt. W. Friedensburg, Beiträge zum Briefwechsel der kathol. Gelehrten im Reformationszeitalter. Aus italienischen Archiven und Bibliothefen. S. 470–99. Briefe von Aleander an Ludwig Ber und von lezterem an eriteren, ferner ein Brief Otto Brunfels' an den kaiserlichen Rat Jakob Spiegel, ein Brief des lepteren an Alcander und Briefe Wolfgang Capitos an Aleander werden mitgeteilt. — Nachrichten. C. Mirbt, zum Gregorianischen Kirchenstreit. S. 500 12. Haupt, Inquisition, Aberglaube, Keßer und Seften des Mittelalters. . 512-36.

8 Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte.

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1894. Bd. 15. Rom. Abt.: E. Strohal, Gustav Demelius 1831-91. S. 1− −26Hetrolog. E. J. Bekker, Ueberschan des geschichtlichen Entwicklungsganges der Römischen Aktionen; Aufkommen, Wesen, Abkommen, Nachwirken. S. 145–209. H. Zimmer, das Mutterrecht der Pikten und seine Bedeutung für die arische Altertumswissenschaft. 209-40. Die Pikten bildeten die vorarische (vorkeltische) Urbevölkerung Britanniens and Irlands. Noch als sie längst christianisiert und sprachlich keltisiert waren, regelte das Mutterrecht bei ihnen die Erbfolge. Hingegen bildet bei allen arischen Völkern das Vaterrecht (die Zeugung) die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung. — H. Erman, cine römisch ägyptische Vormundschaftssache a. d. 3. 147/8. S. 241 −55. F. P. Bremer, zwei Gutachten vou Claudius Cantiuncula. 8. 306–26. Von den zwei aus einer Wiener vs. gezogenen Gutachten stammt das eine a. d. J. 1533 und betrifft den Wiederkauf einer seit einem Jahrh. verkauften Mainzischen Veste (Kulsen), das andere, undatierte,

bezieht sich auf die sogen. Revereuzpflicht C. Ferrini, die juristischen Kenntnisse des Arnobius und des Lactantius. §. 343-52.

Germ. Abt.: K. W. Nitsch, die niederdeutschen Verkehrseinrichtungen neben der alten Kaufgilde (eine nachgelassene Arbeit). §. 1–53. Es war eine ganz besondere Eigentümlichkeit der königlichen Pfalz- und Burgstadtverwaltung, daß ihr Marktfriede unter die stärkste Kontrolle, dessen Bruch unter die schwersten Bußen gestellt war und daß die Kaufleute der Königsstädte nicht allein Zollfreiheit, sondern die unbedingte Freiheit der Bewegung und des Handelsbetriebs jedenfalls in allen Königsstädten hatten. In Ostdeutschland war diese merkantile Entwicklung nicht ausgebildet. Dort fanden in der Zeit von Ltto I bis auf Heinrich IV die meisten Marktrechtsverleihungen statt. Eine Verleihung mit wikbelde (Weichbild) ermöglichte die Zerschlagung der Grundstücke in städtische Baustellen (Wurten), wodurch eine handeltreibende Bevölkerung herbeigezogen ward. Das Recht der hansa ist das der Zulassung zum Verkehr und wird von der obrigkeitlichen Gewalt verliehen. Die Gilde ist wahrscheinlich älter als die Marktverfassung. W. v. Brünneck, zur Geschichte des fogen. magdeburger Lehnrechts. S. 53-122. Das sogen. magdeburger Lehnrecht war nichts anderes als das sächsische Lehenrecht; die in den Urkk. vorkommenden Institute dieses Rechts werden hier meist an der Hand von Quellen aus dem Bistum Olmüß dargestellt. F. P. Bremer, Dr. Claudius Cantinneulas Gutachten über das Nürnberger Stadrecht. S. 123–67. Jm Anfange des Jahres 1544 erhielt der auch in nürnbergischen Diensten stehende Kanzler in Ensisheim, Cantiuncula, vom Rat zu Nürnberg den Auftrag, über Besserung der Reformation des Stadtrechtes von 1522 ein Gutachten abzugeben. Dieses, ende 1545 vollendete Gutachten wird von B. an dieser Stelle samt wertvollen Beilagen ver öffentlicht. Es ist für die Romanisierung des deutschen Rechts charakteristisch.

91 Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft.

1894. Jahrg 50. K. Bücher, die diokletianische Taxordnung v. 3. 301. S. 189–219 und 672-98. In dem von Blümner edierten Edictum de pretiis rerum venalium handelt es sich nicht um einen Zolltarif, sondern um einen Preis- und Lohntarif. Veranlaßt war der Erlaß dieses Edifts durch eine Preissteigerung, die ihrerjeits wieder auf einer allgemeinen Münzverschlechterung beruhte. Das Edikt eröffnet, wie keine zweite Quelle, überraschenden Einblick in die antike Staatsverwaltung (besonders Stenertechnik) und Volkswirtschaft. Vgl. hiezu: Uebersehung der diokletianischen Tatordnung, S. 699-717.

101 Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur.

1894. Bd. 38. H. 1. R. Hildebrand, zu Walther von der Vogelweide. – S. 1—14. Interpretation einiger Stellen aus den Gedichten Walthers. R. Priebsch, Segen aus Londoner HS8. S. 14-21. Wundsegen, Wurmsegen, Segen gegen Zahnweh, Fiebersegen, Augensegen, Segen gegen Feinde und ein Zauber de pervinca‹ ent halten in HSS. saec. XIV/XV. Ders., mittelhochdeutsches aus einer HS. des Merton College in Oxford. S. 21-22. H. Möller, zu Kap. 28 der Germania. S. 22-27. Schiebt in den viel umstrittenen Saß: »Igitur inter Hercyniam silvam Rhenumque et Moenum amnes [citeriora] Helvetii, ulteriora Boii, Gallica utraque gens, tenuere‹ das durch Klammern gekennzeichnete Wort ein. E. Schröder, der Straßburger Gönner Konrads von Würzburg. S. 27-29. Derselbe wird in der Person Bertholds von Tiersberg gefunden, den Kanonikus und wie Vf. darthut späteren Domprobites in Straßburg. Für die Entstehungszeit des „Otte" gewinnt V.

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