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präsidenten Otto v. Schwerin. Mitgeteilt von S. 173-206. - Kleine Mitteilungen. E. Friedlaender, Aktenstücke zur Gesch. der Universität Frankfurt a. Oder. S. 207. I. Vom schwarzen Brett. Anschläge an dasselbe aus dem J. 1506. II. Reform der Universität. Verordnung vom 14. Sept. 1542, welche eine vollständige Reform der Universität nach erfolgter Visitation durch kursürstliche Delegierte enthält und ein genaues Bild von dem Studiengang und dem Leben der Studenten um die Mitte des 16. Jahrhs. gibt. H. Granier, die kronprinzlichen Schulden Friedrichs des Großen. S. 220–26. Ein Brief des Dichters Gleim an Nicolai vom 19. Nov. 1789 tritt der Behauptung entgegen, Friedrich habe seine Schulden nicht bezahlt. Vf. unterstüßt ihn durch Beibringung von Aktenstücken. A. Roeschen, zehn Briefe des Feldmarschallz Blücher an den Oberpräsidenten Grafen Konrad Daniel von Blücher-Altona. S. 227. O. Herrmann, M. Lehmann über Friedrich den Großen und den Ursprung des siebenjährigen Krieges. 8. 238. Gegen Lehmann. — H. Pruz, zur Kontroverse über den Ursprung des siebenjährigen Krieges. S. 246. Gleichfalls gegen Lehmann. Siehe hier unter „Nachrichten“. P. Bailleu, aus einem Stammbuch der Königin Louise. S. 251–53. Einträge aus den Jahren 1803, 1807 und 1809.

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6] Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde. 1893. N. F. Bd. 8. H. 3. u. 4. C. Binder, das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön. 1. Geschichte. S. 233-309. Populär gehalten. — `E. Böhme, die weimarischen Dichter von Gesangbuchliedern und ihre Lieder. Literargeschichtlich dargestellt und bearbeitet. S. 311-90. Es werden u. a. behandelt Johann Friedrich der Großmütige, Caspar Melissander (Bienemann), Martin Rutilius, Neumark, Salomo Franck, Georg Michael Pfefferkorn. 6. Compter, eine alte Graftätte bei Nauendorf in Thüringen. S. 391-416. L. Hertel, der Name des Reunkteigs. S. 417–45. Der Name der Vergstraße, die über den Scheitel des Thüringer Waldes hinführt, der „Rennsteig“ wird von „rennen“, nicht von dem keltischen „rönn“ Berg hergeleitet. Ein Exkurs tritt auf grund der Ortsnamensorschung dafür ein, daß der Rennsteig befestigt war. Miszellen. C. H. Neumaerker, drei Erlasse Herzog Ernst Augusts, das Kirchen- und Schulwesen Apoldas betr., aus dem Superintendanturarchiv zu Apolda. S. 449–53. Aus den Jahren 1734-36. am Ende, zum 25. Gedenktage an die feierliche Einweihung des Berthold Sigismunds - Denkmals in Rudolstadt. S.453–57. — E. Einert, ein Streitlied aus der Reformationszeit. S. 457-60. Aus dem Ratsarchiv von Arustadt. Der Autor ist unbekannt. — Literatur. S. 461--510.

1893. N. F. Bd. 9. §. 1. Richard Adalbert Lipsins. Zwei Gedächtnis reden, gehalten in der Rose zu Jena am 5. Februar 1893. 1. G. Richter, Lipsins Lebensbild. S. 3-46. 2. F. Nipold, Lipfius hiftorische Methode. S. 47—66. 6. Richter, 3. E. Auguft Martin. Ein Gedächtnißwort von S. 67-74.

1894. §. 2. C. Binder, das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön. 1. Geschichte. (Schluß.) 2. Verwaltung und Rechtspflege. S. 75-294. B. Schmidt, die Zerförung der Stadt Gera im fächsischen Bruderkriege am 15. Økt. 1450. S. 295–362. Vf. stellt dar, wie Gera im sächsischen Bruderkriege ein Opfer der tschechischen Wildheit wurde und bietet eine Vor- und Nachgeschichte dieser Zerstörung. Namentlich die „Vorgeschichte bis zum Jahre 1450" bringt für den noch ungenügend behandelten Streit der wettinischen Brüder Friedrich und Wilhelm manch wertvolles Material herbei. Tie Beilagen bieten eine Reihe einschlägiger Aktenstücke. Miszellen.

B. Lippert, Schüßenmeister und Geschüßgießer der Wettiner im 14. Jahrhundert. S. 365. Ergänzt seinen Aufsatz in den „Historischen Untersuchungen, Ernst Förstemann gewidmet“. (Vgl. Hist. Jahrb. XVI, 178.) — Q. Dobenecker, der Sturz des Markgrafen Poppo von der Sorbenmark. S. 370-74. Teutet die von Lefele gefundene Urk. über die Restitution der konfizierten Güter Poppos dahin, daß dieser durch einen Gewaltakt des Königs, dem er vielleicht zu mächtig wurde, und nicht wegen seines harten Regiments im J. 892 gestürzt wurde.

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7] Zeitschrift für Kirchengeschichte. (Th. Brieger und B. Beß.)

1895. Bd. 15. H. 3. Gök, Studien zur Geschichte des Bußsakraments. S. 321-44. Behandeln fünf Ablaßbullen in den Acta Pontif. Roman. Inedita von J. v. PflugkHarttung, deren Unechtheit Vf. „aus der Terminologie, aus dem Alter und Gebrauch der theologischen Formeln im Vergleich zur Datierung der Bullen“ nachzuweisen sucht. Die Bullen sind datiert: 1) 3. Jan. 1020 (Bened. VIII), 2) 20. Sept. 1155/58 (Hadrian VI), 3) 1. Mai 1094 (Urban II), 4) 27. Dez. 1125/29 (Honorius II), 5) 16. Mai 844 (Sergius II). F. Jacobi, das liebreiche Religionsgespräch zu Thorn. 8. 345--63. Bietet zum Eingang unter „Quellen“ kritische Notizen über einschlägiges handschriftliches Material aus der Danziger Stadtbibliothek und dem Thorner Staatsarchive. Einberufer war der Erzbischof von Gnesen zugleich im Namen der andern Bischöfe des Reiches; auch König Wladislaw erlicß ein Einladungsschreiben an die polnischen Dissidenten. 26 katholische Theologen waren von dem Erzbischof von Guesen und der Warschauer Provinzialsynode ausgewählt, unter diesen der Jesuit Schoenhof, von reformierter Seite erschienen 28, unter diesen Joh. Bythner. Vertreten u. a war der Kurfürst von Brandenburg sowie die Städte Danzig, Elbing, Thorn. Analekten. Weichelt, die лgɛoßirɛgoi im ersten Clemensbrief. S.361–66. Ilocoẞorego. ist nach W. keine Altersbezeichnung, sondern bezeichnet Beamte der Gemeinde. C. Seebaß, regula monachorum sancti Columbani abbatis. S. 366 Nach kritischer Zusammenstellung der HSS. und Drucke folgt der Text der Regula. H. V. Sauerland, Kardinal Johann Dominici und Papst Gregor XII und deren neuester Panegyriker P. Augustin Rösler. Eine kritische Studie. S. 387-418. S. sucht seine früher an derselben Stelle (vgl. das Referat über S. Aufsah in der Zeitschrift für Nirchengeschichte im Hist. Jahrb. IX, 335) niedergelegte ungünstige Charakterisierung des Kardinals und des Papstes gegen Rösler zu verteidigen. Namentlich wird von ihm neuerdings das mißliche firchenpolitische Wirken Dominicis und der Nepotismus Gregors hervorgehoben. I Haußleiter, vier Briefe aus der Reformationszeit. S. 418 1) Urb. Rhegius und Wolfg. Musculus an Luther (18. April 1537 u. 19. April 1537); 2 Razeberger an Kaspar Aquila (26. April 1556); 4) Ein Empfehlungsbrief Melanchthons für Johannes Wolf aus Bergzabern (25. Nov. 1558). Fr. Otto, Berichte über die Visitationen der nassauischen Kirchen des Mainzer Sprengels in den Jahren 1548-50. S. 427-36. Berichte aus dem Würzburger Archiv. — P. Grünberg, der Zweck heiligt die Mittel. S. 436–38. Busenbaum (Medulla theologiae moralis 1645) bietet an zwei Stellen den Sat: quia cum finis est licitus, etiam media sunt licita. Vf. schließt hieraus: 1) „Nicht daß der Zweck die Mittel heiligt, sondern nur eventuell erlaubt erscheinen läßt usw.“; 2) Bujenbaum denkt gar nicht daran, mit den betreffenden Worten ein neues oder überhaupt sittliches Prinzip aufzustellen, sondern behandelt den Saß als eine allgemein zugestandene logische Regel oder selbstverständliche Sache; 3) der Sinn ist nicht

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eigentlich, daß der sittlich gute oder erlaubte Zweck an sich schlechte Handlungen gut macht, sondern, wenn die Vollendung einer Handlung gestattet ist, dann muß auch der Versuch dazu, gleichsam die Teilhandlung oder der Beginn gestattet sein. Nachrichten. H. Haupt, Inquisition, Aberglauben, Heßer und Sekten des MA. (einschließlich Wiedertäufer). S. 439-69. R. Redlich, aus den Veröffentlichungen

historischer Vereine (seit 1893). S. 469–83.

H. 4. £. Jacobi, das liebreiche Religionsgespräch zu Thorn 1645. (Fortseßung und Schlußz.) S. 485-560. (Siehe oben.) Behandelt die erste friedliche Hälfte bis zum 23. September und die leidenschaftlichere bis zum 21. November. Vf. bietet als Ergebnis, daß die Jesuiten den Lauf des Gespräches gewaltsam lenkten. Der Auhang gibt ein Verzeichnis der Teilnehmer. Analekten. F. Hubert, die Jugend schrift des Athanasius. S. 561-66. Verteidigt gegen Dräseke die Echtheit der Erstlingsschrift des Athanasius, der zwei Bücher adversum gentes. G. Schepf aus lat. Bibelhandschriften zu den Büchern Samuelis. S. 566-68. R. Röhricht, Briefe des Jacobus de Vitriaco (1216-21). Hrsg. von (Vgl. Hist. Jahrb. XIV, 877.) Nachrichten. F. Arnold, zur Kirchengeschichte. S. 588-603. J. Dräseke, griechische bezw. byzantinische Kirchen- und Literaturgeschichte. S. 603–26.

1895. Bd. 16. H. 1. K. Müller, die Bußinftitutionen und Cyprian. S. 1–44 Richtet sich teilweise gegen 6. Böß. (Die Bußlehre Cyprians. Eine Studie zur Geschichte des Bußsakraments. 1895.) J. R. Asmus, eine Encyclika Iulians des Abtrünnigen und ihre Vorläufer. S. 45–71. A. versucht den Nachweis, daß der 63. Bries Julians und das Fragment (ed. Hertlein S. 371 ff.) das erste und legte Stück eines 363 an Theodoros, den Oberpriester von Asien, gerichteten Erlasses sind, zu denen vielleicht die Galiläerschrift des Kaisers das Mittelstück lieferte (s. unten). Analekten. R. Röhricht, Briefe des Jacobus de Vitriaco (1216–21). S. 72—113. Vgl. oben. Unter diesen: Excerpta de historia David, regis Indeorum, qui presbyter Johannes a vulgo appellatur. - H. Haupt, zur Geschichte der Waldenjer in Böhmen. S. 115-17. Ein Quellenbericht über Verfolgung von Kezern aus Groß Bernharz (24. Juli 1377) und über eine von dem Prager Erzbischof Johann von Jenzenstein i. I. 1395 eingeleitete Waldenserverfolgung wird notiert. — ES Meyer, der Wiedertäufer Nikolaus Storch und seine Anhänger in Hoi Aus Enoch Widmanns handschriftl. Chronik der Stadt Hof. S. 117-24. Test abdruck ohne Nommentar. O. Vogt, über drei neue Bugenhagenbriefe. S. 124-28. Briefe vom 13. Juni 1523, vom 9. Juli 1524 und ein nicht genau datiertes Schreiben. Nachrichten. F. Arnold, zur alten Kirchengeschichte. (For:

sehung.) S. 129-86.

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H. 2. K. Müller, die Bußinstitution in Carthago unter Cyprian. 3. 187–219. (Schluß. Vgl. oben.) Behandelt das Thema: „Göttliche Vergebung und kirchlicher Friede." In den Beilagen wird der Brief des römischen an den karthagischen Klerus, der Diakonat des Felicissimus und der Uebertritt der römischen Konfessoren vom no vatianischen Schisma zu Cornelius u. a. behandelt. J. R. Asmus, eine Encyclika Julians des Abtrünnigen und ihre Vorläufer. S. 220- -52. (Schluß.) Vgl. oben. Das Schreiben an Arfatios, den Oberpriester von Galatien, und teilweise auch dem Misopogon nimmt A neben dem Erlaß an Theodoros als Vorläufer der Encyclika über das gesamte Religionswesen an. — Karapet-Ter-Mkrttschian, die Thondrakier is unseren Tagen. S. 253–76. Gibt einen Ueberblick über die Sekte der Thondrakier und führt Stellen aus dem Katechismusbuche der „Neuen Thondrakier“ an.

Analekten. Sachsse, aus der Chronik des Minoriten Salimbene. S. 277 -81. Sucht Salimbenes Darstellungsweise kurz zu schildern. — H. Haupt, eine verschollene kirchenfeindliche Streitschrift des 15. Jahrhs. S. 282-85. Ein Brief des Stadtsyndikus von Lübeck, Simon Baz, vom 1. Januar 1458 erwähnt eine kirchenfeindliche Schrift, die der Erfurter Universität vorlag. — C. Varrentrapp, zwei Briefe Wimpfelings. Hrsg. und erläutert von S. 286-93. 1) W.

an Hermanni (2. Nov. 1524]; 2) W. an Brant [15. Aug 1512]. C. Merx, zur Geschichte des Klosterlebens im Anfange der Reformationszeit. S. 293 -34. Schriftstücke aus dem Ernestinischen Gesamtarchive in Weimar über eine Nonne Eva Jodin im Kloster Holzzella bei Eisleben, welche den Propst des Klosters eines Attentates gegen ihre Jungfräulichkeit bezichtigt. H. Fund, nicht Reuß, sondern Reventlow. S. 304-5. Cajus Reventlow ist der Adressat der von Geßner in J. K. Lavaters nachgelassenen Schriften mitgeteilten, an einen Grafen gerichteten 15 „Briefe über die Schriftlehre von unserer Versöhnung mit Gott durch Christum.“ Rachrichten. G. Ficker, zur mittelalterlichen Kirchengeschichte (8. - 13 Jahrh.).

.306-84.

H. 3. 8. Beß, Johannes Falkenberg O. P. und der preußisch-polnische Streit vor dem Konflanzer Konzil. (Mit archival. Beilagen.) S. 385-464. Die Schrift dez in der Neumark geborenen Dominikaners ist verschollen, aber ihren Inhalt kennen wir aus Dugloß' polnischer Geschichte, der eine revocatio mitteilt, die sich aber als das Verdammungsurteil der Schrift durch das Konstanzer Konzil darstellt. Polen wird der Gößendienerei bezichtigt und es wird zum Kampfe gegen dieses Land aufgefordert. Die interessante Geschichte des in Konstanz geführten, abgebrochenen und wieder aufgenommenen Prozesjes gegen F. wird dargestellt. Analekten. D. Seeba, Fragment einer Nonnenregel des 7. Jahrhunderts. S. 465-70. Aus Cod. 231 des Kölner Stadtarchivs wird der Text des Fragmentes nebst Varianten mitgeteilt. W. Friedensburg, Beiträge zum Briefwechsel der kathol. Gelehrten im Reformationszeitalter. Aus italienischen Archiven und Bibliothefen. S. 470-99. Briefe von Aleander an Ludwig Ber und von lezterem an ersteren, ferner ein Brief Otto Brunfels' an den kaiserlichen Rat Jakob Spiegel, ein Brief des lezteren an Alcander und Briefe Wolfgang Capitos an Aleander werden mitgeteilt. - Nachrichten. C. Mirbt, zum Gregorianischen Kirchenstreit. S. 500 -12. H. Haupt, Inquisition, Aberglaube, Keßer und Seften des Mittelalters. . 512-36.

8] Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte.

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1894. Bd. 15. Rom. Abt.: E. Strohal, Gustav Demelius 1831-91. S. 1- -26Retrolog. E. J. Bekker, Ueberschau des geschichtlichen Entwicklungsganges der Römischen Aktionen; Aufkommen, Wesen, Abkommen, Nachwirken. S. 145-209. H. Zimmer, das Mutterrecht der Pikten und seine Bedeutung für die arische Altertumswissenschaft. I. 209–40. Die Pikten bildeten die vorarische (vorkeltische) Urbevölkerung Britanniens und Irlands. Noch als sie längst christianisiert und sprachlich keltisiert waren, regelte das Mutterrecht bei ihnen die Erbfolge. Hingegen bildet bei allen arischen Völkern das Vaterrecht (die Zeugung) die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung. H. Erman, cine römisch ägyptische Vormundschaftssache a. d. 3. 147/8. 3. 241 -55. F. P. Bremer, zwei Gutachten vou Claudius Cantiuncula. 8. 306–26. HS. gezogenen Gutachten stammt das eine a. d. J.

Von den zwei aus einer Wiener 1533 und betrifft den Wiederkauf

einer seit einem Jahrh. verkauften Mainzischen Veste (Kuljen), das andere, undatierte,

bezieht sich auf die sogen. Revereuzpflicht Arnobius und des Lactantius. S. 343–52.

C. Ferrini, die juristischen Kenntnisse des

Germ. Abt.: K. W. Nitsch, die niederdeutschen Verkehrseinrichtungen neben der alten Kaufgilde (eine nachgelassene Arbeit). S. 1–53. Es war eine ganz besondere Eigentümlichkeit der königlichen Pfalz- und Burgstadtverwaltung, daß ihr Marktfriede unter die stärkste Kontrolle, dessen Bruch unter die schwersten Bußen gestellt war und daß die Kaufleute der Königsstädte nicht allein Zollfreiheit, sondern die unbedingte Freiheit der Bewegung und des Handelsbetriebs jedenfalls in allen Königsstädten hatten. Zu Ostdeutschland war diese merkantile Entwicklung nicht ausgebildet. Dert fanden in der Zeit von Otto I bis auf Heinrich IV die meisten Marktrechtsverleihungen statt. Eine Verleihung mit wikbelde (Weichbild) ermöglichte die Zerschlagung der Grundstücke in städtische Baustellen (Wurten), wodurch eine handeltreibende Bevölkerung herbeigezogen ward. Das Recht der >hansa« ist das der Zulassung zum Verkehr und wird von der obrigkeitlichen Gewalt verliehen. Die Gilde ist wahrscheinlich älter als die Marktverfassung. W. v. Brünneck, zur Geschichte des sogen, magdeburger Lehnrechts. S. 53-122. Das sogen. magdeburger Lehnrecht war nichts anderes als das sächsische Lehenrecht; die in den Urkk. vorkommenden Institute dieses Rechts werden hier meist an der Hand von Quellen aus dem Bistum Olmüß dargestellt. F. P. Bremer, Dr. Claudius Cantinneulas Gutachten über das Nürnberger Stadrecht. S. 123–67. Jm Anfange des Jahres 1544 erhielt der auch in nürnbergischen Diensten stehende Kanzler in Ensisheim, Cantiuncula, vom Rat zu Nürnberg den Auftrag, über Besserung der Reformation des Stadtrechtes von 1522 ein Gutachten abzugeben. Dieses, ende 1545 vollendete Gutachten wird von B. an dieser Stelle samt wertvollen Beilagen veröffentlicht. Es ist für die Romanisierung des deutschen Rechts charakteristisch.

91 Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft.

1894. Jahrg 50. K. Bücher, die diokletianische Taxordnung v. I. 301. §. 189–219 und 672-98. In dem von Blümner edierten Edictum de pretiis rerum venalium handelt es sich nicht um einen Zolltarif, sondern um einen Preis- und Lohntarif. Veranlaßt war der Erlaß dieses Edikts durch eine Preissteigerung, die ihrerseits wieder auf einer allgemeinen Münzverschlechterung beruhte. Das Edikt eröffnet, wie keine zweite Quelle, überraschenden Einblick in die antike Staatsverwaltung (besonders Steuertechnik) und Volkswirtschaft. Vgl. hiezu: Uebersehung der diokletianischen Taxordnung. 8. 699-717.

10] Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur.

1894. Bd. 38. H. 1. R. Hildebrand, zu Walther von der Vogelweide. S. 1—14. Interpretation einiger Stellen aus den Gedichten Walthers. R. Priebsch, Segen aus Londoner HSS. S. 14-21. Wundsegen, Wurmsegen, Segen gegen Zahnweh, Fiebersegen, Augensegen, Segen gegen Feinde und ein Zauber de pervinca ent halten in HSS. saec. XIV/XV. Derf., mittelhochdeutsches aus einer HS. des Merton College in Oxford. S. 21 — 22. H. Möller, zu Kap. 28 der Germania. S. 22-27. Schicht in den viel umstrittenen Sag: Igitur inter Hercyniam silvam Rhenumque et Moenum amnes [citeriora] Helvetii, ulteriora Boii, Gallica utraque gens, tenuere« das durch Klammern gekennzeichnete Wort ein. E. Schröder, der Straßburger Gönner Konrads von Würzburg. 8. 27-29. Derselbe wird in der Person Bertholds von Tiersberg gefunden, den Kanonikuz und wie Vf. darthut späteren Tomprobstes in Straßburg. Für die Entstehungszeit des „Ltte“ gewinnt Vf.

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