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" Die mit der örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen... "
ARCHIV FOR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT - Page 292
by Dr. Ernst Freihern - 1863
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Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Kingdom) - Law - 1850 - 678 pages
...Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Bcrathung mit dem Gemeindeoorstande , ortspolizciliche , für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Rthlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Rthlr. gehen,...
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Die preussischen polizei-strafgesetze unter einfügung der für den ...

Friedrich Hermann Sydow - 1851 - 368 pages
..., 8. 5. Die mit der örtlichen Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind besugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizeiliche, für den...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Thlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu einem Betrage von 10 Thlr. gehen,...
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Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen ..., Volume 47

1868 - 408 pages
...Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem GemeindeVorstände, ortSvolizciliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Rthlrn. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Rthlrn, gehen,...
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Oekonomische encyklopädie, Volume 222

Johann Georg Krünitz - Agriculture - 1854 - 632 pages
...§. 5. Die mit der örtlichen Polizei«Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizeiliche, für den...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Thlrn. anzudrohen. . ... ^, .„^^ ^ :^?- '»'MuH' - ' ^:??:'.;:!!ich.^ '.?mdum<....
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Gesetz-sammlung für die preussischen verwaltungs-beamten: Eine ...

Prussia (Germany) - 1855 - 592 pages
...§. 5. Die mit der örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrag« von 3 Rthlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von IN Nthlr. gehen,...
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Deutsches staats-wörterbuch, Volume 4

Johann Caspar Bluntschli - Political science - 1859 - 806 pages
...„Organe der Staatsgewalt") sind befugt, nach Be» rathung mit dem Gemeindevorstand c ortöpolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Thalern anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Thalern gehen,...
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 9

Canon law - 1863 - 490 pages
...nach $. 5. ibidem die mit der örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden, nach Berathnng mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für...anzudrohen befugt seien ; darunter findet sich nur Eine, nämlich die sub litt. f. aufgeführte »Sorge für Leben und Gesundheit, a welche unmittelbar auf...
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Neue Sammlung von Gesetzen, Statuten und Verordnungen für ..., Volume 3

Frankfurt am Main (Germany) - 1879 - 270 pages
...örtlichen Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemetndevorstande ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von drei Thalern anzudrohen. Steht die örtliche Polizeiverwaltung innerhalb eines Bezirks,...
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Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medicin und öffentliches ..., Volumes 3-4

1892 - 1100 pages
...Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizoiliohe, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgang derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 15 Mark anzudrohen. Die Strafandrohung kann...
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Die Heimaths-, Armen- und Gemeinde Gesetzgebung nebst Ausführungs ...

Hannover (Germany), Adolf Ebert - 1873 - 348 pages
...266 §5. Die mit der örtlichen Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizeiliche, für den...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von drei Thalern anzudrohen. Steht die örtliche Polizeiverwaltung innerhalb eines Bezirks,...
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