Die mit der örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen... ARCHIV FOR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT - Page 292by Dr. Ernst Freihern - 1863Full view - About this book
| Prussia (Kingdom) - Law - 1850 - 678 pages
...Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Bcrathung mit dem Gemeindeoorstande , ortspolizciliche , für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Rthlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Rthlr. gehen,... | |
| Friedrich Hermann Sydow - 1851 - 368 pages
..., 8. 5. Die mit der örtlichen Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind besugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizeiliche, für den...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Thlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu einem Betrage von 10 Thlr. gehen,... | |
| 1868 - 408 pages
...Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem GemeindeVorstände, ortSvolizciliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Rthlrn. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Rthlrn, gehen,... | |
| Johann Georg Krünitz - Agriculture - 1854 - 632 pages
...§. 5. Die mit der örtlichen Polizei«Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizeiliche, für den...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Thlrn. anzudrohen. . ... ^, .„^^ ^ :^?- '»'MuH' - ' ^:??:'.;:!!ich.^ '.?mdum<.... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 592 pages
...§. 5. Die mit der örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrag« von 3 Rthlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von IN Nthlr. gehen,... | |
| Johann Caspar Bluntschli - Political science - 1859 - 806 pages
...„Organe der Staatsgewalt") sind befugt, nach Be» rathung mit dem Gemeindevorstand c ortöpolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Thalern anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Thalern gehen,... | |
| Canon law - 1863 - 490 pages
...nach $. 5. ibidem die mit der örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden, nach Berathnng mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für...anzudrohen befugt seien ; darunter findet sich nur Eine, nämlich die sub litt. f. aufgeführte »Sorge für Leben und Gesundheit, a welche unmittelbar auf... | |
| Frankfurt am Main (Germany) - 1879 - 270 pages
...örtlichen Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemetndevorstande ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von drei Thalern anzudrohen. Steht die örtliche Polizeiverwaltung innerhalb eines Bezirks,... | |
| 1892 - 1100 pages
...Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizoiliohe, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgang derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 15 Mark anzudrohen. Die Strafandrohung kann... | |
| Hannover (Germany), Adolf Ebert - 1873 - 348 pages
...266 §5. Die mit der örtlichen Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizeiliche, für den...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von drei Thalern anzudrohen. Steht die örtliche Polizeiverwaltung innerhalb eines Bezirks,... | |
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