Das Band einer gültigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Ebenso unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Teil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der katholischen Religion zugetan... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Page 2501892Full view - About this book
| Anton Johann Gross-Hoffinger - Austria - 1847 - 418 pages
...N1, zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten <p trennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlosseneu Ehe der katholischen Religion zugethan war. Dieses Gesetz ist schuld, daß das österreichische... | |
| Franz Rieder - 1848 - 680 pages
...vorgeschrieben ist. A, BGf ,,o, b) Gänzliche Trennung. «.Durch den Tod. Das Band einer giltigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| Joseph Unger - Marriage - 1850 - 194 pages
...Ehebandes hervor. So bestimmt der §. 11 l des österreichischen Gesetzbuches: „Das Band der Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden", der §. 216 des Mischen Codex: „ll matnmonio 8i äi8ei0zlie per la morte ä1 uno l!e< con^>Fi", und... | |
| Karl Kuzmány - 1856 - 750 pages
...getrennt werden, nach dem 111. §. des allg. bürgl. GB „Das Band einer gültigen katholischen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des Einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| Karl Kuzmány - 1860 - 604 pages
...Ehegesetzen unterworfen sind. Der §.111 des ab GB, überall ausser Siebenbürgen geltend, lautet: „Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der römisch-katholischen Religion zugethiin war." — Ehemals war für Ungarn kein bestimmtes Gesetz für... | |
| Gustav Porubszky - 1867 - 582 pages
...lapitel. Trennung der Ehe. §. 187. Trennung der Ehe durch den Tod. Das Band einer giltigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| Richard Dove - 1870 - 992 pages
...hat es die katholische Kirche nicht ") §. 111. des bürgert. GB »Das Band einer giltigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| Ludwig von Kirchstetter - Civil law - 1872 - 864 pages
...de» Tob und die T»de3erllärunn. Das Band einer gültigen Ehe l»nn zwischen katholischen Perfunen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden....unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Thcil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der katholischen Religion zugethan »«. 8- 112. Der bloße... | |
| 1908 - 410 pages
...bestimmt nun im § 111 AllgVGV. für das Kaiserreich Österreich: „Das Band einer gültigen Ehe Kann zwischen Katholischen Personen nur durch den Tod des...unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Teil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der Katholischen Religion zugetan war." Aus diesem Grunde... | |
| Austria, Leo Geller - Justice, Administration of - 1882 - 934 pages
...87. h) Gänzliche Trennung' bey Katholiken durch den Tod, 111. Das Band einer gültige^ Ehe.- Icann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| |