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die Rede ist, entworfnen Fuß einzurichten, durch dieses Mittel alles was der Landesfürst, dessen Amtleute, Syndikatoren, Delegierte, oder wie feine Beamtete heißen mögen, mittelbar oder unmittelbar aus dem Veltlin und Clefen ziehen, die Waarenzölle allein ausgenommen, auf das Vier vom Hundert von Güter-Ertrag dieser Lånder, herabzusehen, und sie dadurch zu den glücklichsten Unterthanen von ganz Europa zu machen.

Wann ihnen ferners der Antrag gemacht wird, so bald sie den Grundsaß dieser Verbesserung ihres Justizwesens, und daraus herflieffende Hebung ihrer Beschwerden werden angenommen haben, mit ihnen freundschaftlich zusammen zu treten, ihre Einwendungen, Schwierigkeiten, Besorgnisse anzuhören, zu erdauren und zu beherzigen, und mit redlichem Eifer, freundschaftlicher Vertraulichkeit und våterlicher und kindlicher Liebe gemeinfamlich Hand`anzulegen, diese Schwierigkeiten zu heben, jeder Besorgniß mit passenden Vorkehrun, gen zu begegnen, das nicht genug bestimmte genauer zu bestimmen, und zu Erreichung des heils samsten Endzweckes die tauglichsten Mittel abzu rathen und vestzuseßen. Wann endlich von gedachten

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Ehrs. Gemeinden der Entschluß geäussert wird, alles dasjenige, was deßhalben vestgesezt wird, so unwiederruflich und unverbrüchlich zu halten, als wann es in dem Mayländischen Capitulat einverleibt wäre, und deswegen Ihro Majestät dem Kaiser, als Herzog von Mayland, ihr feyerliches Ehrenwort zu geben.

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Beliebt es unsern Ehrsamen Gemeinden diesen Entschluß zu ergreiffen, so werden sie, wie ich es schon angemerkt habe, andurch dem nachahmungswürdigen Beyspiel Jhro Majestät des Kaisers nachfolgen, und dessen wohlgemeinten Wink crfüllen. Sie werden sich aus der bedenklichen Lage, in welcher unser Stand sich befindet, heraushelfen, und nicht genöthiget werden, die harte Wahl zu treffen, entweder in alle die verkehrten Auslegungen des Capitulats und der Statuten, in alle die Schmålerungen unserer Souverainitätsrechte, in alle Verstümmelungen unserer Standesgefålle, die von den Unterthanen anverlangt werden, einzuwilligen, oder eine kostbare Gesandtschaft mit Vollmacht nach Mayland zu senden, um allda auf fremdem Boden, ohne die Archiven, die Protokollen, und den Rath und Beyhülf anderer rechtschaffnen Bündner bey

Handen zu haben, die Rechtmäßigkeit unsrer Herrschersrechte, unsrer Hoheit, unsers Eigenthums, die Gültigkeit der Dekreten unsers Standes, die Wirklichkeit unsrer Regalien, unsrer Zölle, unsrer Standesgefälle, gegen unsere Unterthanen zu vers fechten.

Dieses sind die Bemerkungen über meinen Entwurf, welche ich zufolg der Aufforderung und dem Anfinnen Euer Weisheiten Hochselben und einer fammtlichen Lobl. Standesversammlung vorzulegen die Ehre habe.

Welchem ich noch die freymüthige Erinnerung beyfüge, daß mein Vorschlag gewiß von keinem Nugen seyn wird, wann er nicht sammt diesen Erläuterungen zugleich mit dem Brief Ihro Maj. des Kaisers auf die Ehrs. Gemeinden ausgeschrieben wird. Dann nachdem die gedachten Ehrsamen Ges meinden in dieser wichtigen Sache allbereit einen endlichen Entschluß crgriffen haben, möchte cin jeder, auch der bestgemeinte Rath zu spåt kommen.

Schreiben an Tit. Herrn Rathsherr Jacob Bawier, seine Anmerkungen, über den unvorgreiflichen Entwurf einer Verbesserung des Justizwesens, in den unterthanen Landen, der Republik Graubünden, betreffend.

Hochzuehrender Herr Rathsherr!

Sie Die haben die Güte gehabt, mir ihre Druckschrift über Emigration, wo Sie auch einige Anmerkungen über meinen unvorgreiflichen Entwurf eingeschaltet haben, zuzusenden. Ich danke Ihnen recht sehr, daß Sie sich die Mühe gegeben, diesen Entwurf zu lesen, und besonders, daß Sie die Schwierigkeiten, die Sie dabey haben, öffentlich bekannt gemacht haben, so handlet ein Biedermann, anstatt daß ein Neidischer nicht ließt, und dennoch verwirft, nur weil es von jemand herkommt, dem

er nicht gewogen ist, und ein politischer Taschenspieler in den Winklen herum schleicht, und sein Gift dort ausspeit, wo er hoffen kann, daß man es ungeprüft und unerkannt auflecken werde.

Diesen kann ich nichts erwiederen, aber Ihnen Hochzuchrender Herr, bin ich eine Antwort, zu welcher Sie mich aufzuforderen scheinen, schuldig.

Aus Ihrer Schrift ersche ich, daß Sie die meinige nicht ganz verstanden haben, und vielleicht von dem Argwohn, ich habe Nebenabsichten dabei, nicht so frei sind als ich es gehoft håtte. Um Sie davon zu befreien, muß ich Ihnen sagen, was mich veranlasset hat, zu wünschen, daß das Justizwesen im Veltlin von Grund aus möchte verbessert werden.

Vor einigen Monaten schrieb mir ein, in allen Betrachtungen verehrungswürdiger Mann, aus der Schweiz, es falle ihm sehr auf, daß keiner von den guten Schriftstellern, daran Bünden kein Mangel habe, noch die politische gelehrte Gesellschaft, sich die Mühe gebe, den bitteren Tadel zu beleuchten und zu wiederlegen, welchen der Herr Wilhelm Core über die Justizverwaltung der Bündner in ihren Unterthanenlanden sich erlaubt. Dann

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